In Bremen wird derzeit über eine Änderung des Bremischen Spielhallengesetzes (BremSpielhG) diskutiert, die das Zutrittsalter im Bundesland auf 21 Jahren anheben soll. Sollte die Landesregierung für die Gesetzesänderung stimmen, komme laut Florian Heinze, Justiziar des Nordwestdeutschen Automatenverbands (NAV), auf die Glücksspielanbieter und Spielergemeinde striktere Regularien zu.
Verschärfung der Gesetzeslage
Nachdem der niedersächsische Landtag vor circa zwei Monaten eine Gesetzesänderung seiner spielhallenrechtlichen Bestimmungen mehrheitlich beschlossen hat, scheint nun auch Bremen eine ähnliche gesetzliche Anpassung vorzunehmen. Die Änderung des Glücksspielrechtsrahmen geht dabei auf den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zurück, dessen Vorgaben viele Bundesländer noch in das Landesrecht implementieren müssen.
Laut Heinze sei die Anpassung der spielhallen- und glücksspielrechtlichen Vorschriften ein nötiger Schritt, um den GlüStV in Bremen ordnungsgemäß umzusetzen. Der Prozess habe jedoch zufolge, dass der Glücksspielmarkt im nördlichen Bundesland im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage strikter reguliert werde.
Zutritt ab 21 Jahren
Die größte Veränderung sei zweifelsohne das Zutrittsalter für die Spielhallen in Bremen. Der Gesetzesentwurf sehe eine Heraufstufung des Eintrittsalter auf 21 Jahre vor – doch damit nicht genug! Zeitgleich sollen jegliche Speisen und Getränke aus den Spielhallen im Bundesland verbannt werden. Die Betreiber dürften nicht einmal kleinere Snacks oder „normales“ Wasser anbieten. Auch mitgebrachte Speisen und Getränken dürften nicht an den Spielautomaten konsumiert werden.
Des Weiteren umfasse die Anpassung des BremSpielhG das Verfahren für die Lizenzvergabe. So könnten Spielhallenbetreiber und Sportwettenanbieter, deren Konzessionen am 30. Juni 2022 auslaufen, ihre Einrichtung über den Stichtag hinaus betreiben. Diese Handhabung diene als Übergangsregelung, ehe über die Neuanträge entschieden werde.
Mindestabstand bleibt Thema
Ein vieldiskutiertes Thema rund um den GlüStV war der Mindestabstand für das terrestrische Glücksspiel. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Niedersachsen wurde intensiv über die korrekte und maßvolle Handhabung debattiert – so auch in Bremen. Geplant seien strengere Vorgaben für Spielhallen und Wettbüros. Der derzeitige Mindestabstand soll von 250 auf 500 Meter Luftlinie erhöht werden und gelte ausschließlich unter den jeweiligen Glücksspieleinrichtungen.
Der Abstand zu bestimmten Schulformen sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen bleibe dagegen bei 250 Metern. Zusätzlich sehe der Gesetzesentwurf gesetzliche Kriterien vor, die etwaige Abstandskonflikte zwischen miteinander in Abstandskonkurrenz geratene Spielhallen und Wettbüros auflösen sollen. Wie sich der Bremer Landtag die genaue Umsetzung vorstellt, sei allerdings bis dato nicht erklärt worden.