Eine Spielhallenbesitzerin aus NRW hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) eine herbe Niederlage hinnehmen müssen. Per Klage wollte sie eine gesetzliche Erlaubnis ihrer beiden Spielhalle erwirken. Allerdings kamen die Richter in ihrem Urteil der Bitte nicht nach und verwiesen auf das reguläre Erlaubnisverfahren, das aktuell noch läuft. Durch die Entscheidung des OVG gelten die Spielhallen der Betreiberin nun offiziell als unerlaubt.
Keine Rechtssicherheit für Spielhallenbesitzerin
Die Spielhallenbesitzerin betreibt seit mehreren Jahren zwei Einrichtungen in Pulheim, die bis zum Jahr 2017 über eine offizielle Betriebserlaubnis verfügten. Nach deren Auslauf wurde ein erneuter Erlaubnisantrag gestellt, der jedoch bis heute weder bewilligt noch abgelehnt wurde. Der Grund für die langatmige Entscheidung ist der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der im Juli 2021 in Kraft getreten ist und im Vorfeld viele gesetzliche Weichen gestellt hat. Mit Blick auf die sich verändernde Rechtslage wurde der Erlaubnisantrag immer wieder nach hinten geschoben. Für die Spielhallenbesitzerin bedeute die prokrastinierende Attitüde der Justiz jedoch, dass ihre Glücksspieleinrichtungen in Deutschland faktisch illegal sind. Mit ihrer Klage wollte die Besitzerin entsprechend Rechtssicherheit erlangen, die ihr jedoch nun vom OVG verwehrt wurde.
Rechtliche Grundlage fehlt
In ihrem Urteil entschieden die Richter, dass für die Forderung der Klägerin schlichtweg keine rechtliche Grundlage bestehe. So sei vor der Aufnahme einer erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeit der reguläre Entscheid des Erlaubnisverfahrens abzuwarten. Einen rechtlichen Prozess durch ein externes Gerichtsurteil zu torpedieren, sei aus Sicht der Richter nicht zu vertreten. Im Rahmen zweier Eilbeschlüsse lehnten die Richter den Ersuch der Spielhallenbetreiberin entsprechend ab. Die beiden Einrichtungen dürfen kein Glücksspiel anbieten und keine Besucher empfangen. Damit bestätigt das OVG den Beschluss des Verwaltungsgerichts in Köln, vor dem Klägerin bereits in einem vorherigen Verfahren verloren hatte.
Duldung von Spielhallen
In vielen Bundesländern gelten seit dem GlüStV striktere Regularien für landesbasierte Spielhallen. So müssen die Glücksspieleinrichtungen in Nordrhein-Westfalen höhere Auflagen erfüllen und z.B. einen Mindestabstand einhalten. Dennoch ermöglicht der neue Rechtsrahmen eine Duldung von Spielhallen ohne Erlaubnis – allerdings nur in speziellen Situationen. Diese hätte nach Ansicht der Richter jedoch nicht vorgelegen. Das gefällte Urteil des OVG ist sofort rechtkräftig und damit bindend. Statt der erhofften Duldung ihrer Spielhallen, muss die Betreiberin nun die Reißlinie ziehen und ihre Einrichtungen schließen.