In Freiburg könnte dem Großteil der landesbasierten Spielhallen aufgrund einer Gesetzesänderung der Garaus gemacht werden. Die Stadtverwaltung plant in naher Zukunft die Umsetzung des Landesglücksspielgesetzes von Baden-Württemberg, das auf dem bundesweiten Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) basiert. Für viele Spielhallenbetreiber in der Stadt hat die gesetzliche Anpassung gravierende Folgen.
Fünf von neun Spielhallen vor dem Aus
Der GlüStV ist im Juli 2021 in Kraft getreten und hat den Glücksspielmarkt zum Wohle der Spielergemeinde sowohl liberal als auch restriktiv ausgelegt. Der neue Rechtsrahmen gilt zwar bundesweit, die genaue Umsetzung der Bestimmungen wird jedoch den einzelnen Bundesländern überlassen. In Baden-Württemberg hat diese Implementierung bereits stattgefunden und fällt den Kommunen in den Schoß.
Die Stadtverwaltung von Freiburg hat nun angekündigt, das Landesgesetz auf das kommunale Glücksspielgesetz anzuwenden. Dieser Schritt wird jedoch einigen Spielhallen die Existenz kosten. So wird aktuell davon ausgegangen, dass fünf der neun Glücksspielgeschäfte in der Innenstadt ihre Pforten für immer schließen müssen. Experten zufolge reduziere sich in solch einem Szenario die Anzahl der Spielautomaten im Freiburger Stadtzentrum um bis zu 80 Prozent.
Vorgabe eines Mindestabstandes
Im GlüStV ist ein Mindestabstand für landesbasierte Glücksspieleinrichtungen verankert, der untereinander eingehalten werden muss. Dieser liegt bei 500 Meter. Die einzelnen Bundesländern müssen sich jedoch bei der Umsetzung nicht exakt an die Angabe halten. Viel mehr handelt es sich um eine Empfehlung, der die Landesregierung von Baden-Württemberg jedoch nachgegangen ist.
Zwischen Glücksspielgeschäften wie Spielhallen und Wettbüros müssen mindestens 500 Meter liegen. Die Entfernung muss zudem auch zu Kinder- und Jugendeinrichtungen eingehalten werden. Diese Regelung gilt prinzipiell schon seit mehreren Monaten in gesamten Raum von Baden-Württemberg, allerdings hatten eine Übergangsregelung in Freiburg die hiesigen Spielhallen vor dem Knockout bewahrt. Damit soll jedoch nach dem Willen der Stadtverwaltung nun Schluss sein.
Entscheidung basiert auf Auswahlverfahren
Die zu schließenden Spielhallen haben nur noch wenig Zeit, um ihre Geschäfte bis zum permanenten Feierabend abzuwickeln. Laut Medienberichten hat die Freiburger Stadtverwaltung den betroffenen Spielhallen noch zwei Monate in Aussicht gestellt. Welches Geschäft dabei schließen muss, entscheidet nicht ausschließlich der Mindestabstand. Viel mehr kommt ein Auswahlverfahren zum Einsatz.
Der Fokus des Verfahrens liegt dabei auf Vorkehrungen zur Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes sowie auf den eingeleiteten Maßnahmen zur Suchtprävention. Weitere Kriterien umfassen die Lage und Umgebung, die Ausgestaltung sowie die Qualität der Einlasskontrollen. Grundsätzlich will sich die Stadtverwaltung auf diese Art und Weise ein Bild von der qualitativen Gesamtsituation der einzelnen Spielhallen machen.