Trotz Energiesparkurs ist es Casinos und Spielhallen in Deutschland weiterhin erlaubt, die Leuchtreklame an ihren Gebäuden nachts anzuschalten. Für Casino- und Spielhallenbetreiber ist dies eine sehr gute Nachricht, letztlich sind es gerade bei Nacht die bunt leuchtenden und blinkenden Schilder, die nicht nur für die richtige Atmosphäre, sondern auch jede Menge Aufmerksamkeit sorgen. Allerdings gilt diese Regelung nur für die Öffnungszeit, außerhalb der Betriebszeiten sind Leuchttafeln und Co. auszuschalten.
Nächtliche Beleuchtung für Glücksspielbetriebe ursprünglich untersagt
Auch wenn es wenig Zweifel daran geben dürfte, dass es dringend notwendig ist, möglichst viel Energie einzusparen – und dies nicht allein aus Kostengründen –, wird es nur wenige Menschen geben, die schon einmal von der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ gehört haben.
Mit dieser Verordnung war ursprünglich im September festgelegt worden, dass beleuchtete und auch lichtemittierende Anlegen, die der Werbung dienen, an allen Wochentagen im Zeitraum zwischen 22 Uhr bis 16 Uhr ausgeschaltet sein müssen.
Ausnahmen waren eigentlich lediglich für öffentliche Leuchtmittel angedacht, die der Verkehrssicherheit dienten oder aber eine andere Sicherheitsfunktion vorwiesen. Darunter fiel beleuchtete Glücksspielwerbung in Deutschland selbstverständlich nicht – ein großer Nachteil für alle stationären Glücksspielbetriebe gegenüber Online Spielbanken.
Ausnahmeregelung erfreut Casino- und Spielhallenbetreiber
Am 28. September kam dann allerdings eine höchsterfreuliche Nachricht für die gesamte deutsche Glücksspielbranche, die ihre Umsätze noch immer nicht über Online Casinos mit Echtgeld, sondern mit landbasierten Einrichtungen generiert: Es wurde eine Ausnahmeregelung für „Werbeanlagen, die während der Öffnungszeiten auf Gewerbe und Beruf am selben Ort hinweisen“ von der Bundesregierung beschlossen.
Unter diese Regelung fallen sodann auch Glücksspielbetriebe wie Casinos oder Spielhallen, die ihre Leuchtreklame außen an den Gebäuden nun endlich wieder einschalten durften. Allerdings ist das Einlenken der Regierung erst erfolgt, nachdem sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA lauthals beschwert hatte und darauf hinwies, dass die Lage für viele deutsche Betriebe ohnehin schon schwierig sei. Ausbleibende Kundschaft könne diese wirtschaftliche Schiefstellung weiter verschlimmern.
Neben Glücksspieleinrichtungen sind allerdings auch Sport- und Kulturveranstaltungen von dieser Regelung ausgenommen. So zählen beispielsweise auch Fußballstadien dazu. Auch dies dürfte zahlreiche Glücksspielunternehmen freuen, vor allem jene, die einen der großen deutschen Fußballvereine sponsern. Ihre Werbung kann also weiterhin im Stadion beleuchtet werden.